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I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der Craft Helmets
Safety Equipment GmbH werden auf Grundlage der vorliegenden
Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs
wird Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch
für den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben
übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben
Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer
vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf,
Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von
der Craft Helmets Safety Equipment GmbH nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist
für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
Dies gilt entsprechend für den Fall, daß
sich die Craft Helmets Safety Equipment GmbH bei Eintritt
einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne
von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Craft
Helmets Safety Equipment GmbH und der Kunde berechtigt,
bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung
vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung
des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten
Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich
für den Kunden. Für den Rücktritt durch
den Kunden ist erforderlich, daß er der Craft
Helmets Safety Equipment GmbH schriftlich eine angemessene
Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung
gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist
die Craft Helmets Safety Equipment GmbH berechtigt,
Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport,
Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen
geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Craft
Helmets Safety Equipment GmbH zusätzliche Leistungen,
z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen
wird die Craft Helmets Safety Equipment GmbH von ihrer
Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht
auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen
wird von der Craft Helmets Safety Equipment GmbH unter
Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten
und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Craft
Helmets Safety Equipment GmbH berechtigt, den ihr entstandenen
Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die Craft Helmets
Safety Equipment GmbH nur auf besondere schriftliche
Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der Craft Helmets Safety
Equipment GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss
erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung
durch die Craft Helmets Safety Equipment GmbH.
2. Die Craft Helmets Safety Equipment GmbH wird nur
dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb
des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung
zu Drittunternehmen getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern
und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen
Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des
konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
V. Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht
zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung
über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend
den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels
seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger
zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt
jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim
Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
in Textform an die oben angegebene Adresse der Craft
Helmets Safety Equipment GmbH bzw. Rücksendung
der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht
nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
- nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder
- Verträgen zur Lieferungen von Jet Kits und Tuningteilen,
sofern die gelieferten Waren vom Verbraucher entsiegelt
und geöffnet worden sind.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 50
hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen,
die einen Betrag von Euro 50 übersteigen, übernimmt
die Craft Helmets Safety Equipment GmbH die Transportkosten.
Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei,
die Deutsche Post AG mit einer unfreien Standard-Sendung
zu beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch
eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen,
können nicht zurückerstattet werden. Für
Großstücke ab 25 kg veranlaßt die Craft
Helmets Safety Equipment GmbH die Abholung der Ware
beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der
Service-Hotline der Craft Helmets Safety Equipment GmbH,
per Fax oder per eMail beantragt werden.
3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz
zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich
auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der
Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme
empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten in Computersysteme
durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu
lassen.
VI. Gewährleistung,
Untersuchungspflichten
1. Die Craft Helmets Safety Equipment GmbH gewährleistet
im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer
der gesetzlichen Gewährleistungszeit, daß
Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens
14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich,
daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§
377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind
Mängel und Schäden, die in ursächlichem
Zusammenhang damit stehen, daß der Kunde die Vorschriften
über Installation und Einsatz und Einsatzbedingungen
nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist
nach, daß diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt,
kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung verlangen. Eine Haftung für
Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß
gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ist für die Craft Helmets Safety Equipment GmbH
die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung)
nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten
möglich, so beschränken sich die Ansprüche
des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so
ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag
rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine
entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
und Schadensersatz zu verlangen.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind,
gewährt die Craft Helmets Safety Equipment GmbH
keine Gewährleistung.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten,
sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des
Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte
Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte
Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt
an die Craft Helmets Safety Equipment GmbH zurückschicken.
Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung
durch den Kunden verursachte Schäden kann eine
Haftung nicht übernommen werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs-
bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der
uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Craft Helmets
Safety Equipment GmbH behält sich eine Weiterberechnung
von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen
vor.
9. Geräte, die nicht von der Craft Helmets Safety
Equipment GmbH bezogen wurden, werden unrepariert unter
Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten
zurückgesandt.
10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit
sind kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Craft Helmets Safety Equipment GmbH behält
sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware
zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche
(z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche)
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
an die Craft Helmets Safety Equipment GmbH ab.
3. Die im Eigentum der Craft Helmets Safety Equipment
GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen
Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden
an die Craft Helmets Safety Equipment GmbH abgetreten,
wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Die Craft Helmets Safety Equipment GmbH behält
sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das
Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang
aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts
auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern Forderungen
gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden
Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung
der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Craft Helmets Safety Equipment
GmbH berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum
der Craft Helmets Safety Equipment GmbH stehenden Sachen
untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Craft
Helmets Safety Equipment GmbH das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes
zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat
der Kunde auf das Eigentum der Craft Helmets Safety
Equipment GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf
die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Craft
Helmets Safety Equipment GmbH geleistet werden, wobei
Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber
angenommen werden. Die Craft Helmets Safety Equipment
GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines
der Craft Helmets Safety Equipment GmbH entstandenen
höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde
ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß
der Craft Helmets Safety Equipment GmbH kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Craft Helmets
Safety Equipment GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht
und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers
mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten
haftet die Craft Helmets Safety Equipment GmbH für
verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine
Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Wenn und soweit die Haftung der Craft Helmets Safety
Equipment GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der
Craft Helmets Safety Equipment GmbH.
XI. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen
dem Kunden und der Craft Helmets Safety Equipment GmbH
bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort
der Sitz der Craft Helmets Safety Equipment GmbH.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Münster ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
X. Anwendbares Recht,
Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen
Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. Die Craft Helmets Safety Equipment GmbH ist berechtigt,
die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch
zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung
der Daten erfordert die Schriftform. Die Craft Helmets
Safety Equipment GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten,
die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die
zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte,
insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben,
soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden
Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Craft
Helmets Safety Equipment GmbH beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Adresse: Craft Helmets Safety Equipment GmbH , Zum Kaiserbusch
20, 48165 Münster, Geschäftsführer: Jörg
Huesmann Handelsregister:B 2067, Ust-IdNr.: DE 126 040
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